Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gültig für alle Software-as-a-Service-Verträge der Frachtigall GmbH.

1. Vertragsgegenstand

(1) Dieser Software-as-a-Service-Vertrag ist auf alle Vertragsbeziehungen, insbesondere Online-Bestellungen anwendbar. Es gilt stets die auf der Website von Frachtigall veröffentlichte Version.

(2) Die Software wird vom Anbieter als webbasierte SaaS- bzw. Cloud-Lösung betrieben. Dem Kunden wird ermöglicht, die auf den Servern des Anbieters bzw. eines vom Anbieter beauftragten Dienstleisters gespeicherte und ablaufende Software über eine Internetverbindung während der Laufzeit dieses Vertrags für eigene Zwecke zu nutzen und seine Daten mit ihrer Hilfe zu speichern und zu verarbeiten und Elemente der Software, etwa Anmeldemasken, in seine eigene Webseite einzubinden.

(3) Diese Vertragsbedingungen gelten ausschließlich. Vertragsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine eigenen Geschäftsbedingungen wird ausdrücklich widersprochen.

2. Registrierung, Zustandekommen des Nutzungsvertrags

(1) Dieser Nutzungsvertrag kommt auf zwei verschiedene Möglichkeiten zustande:

  • (2.1.1) Vertragsschluss über die Frachtigall-Website: Indem sich der Kunde auf der Webseite www.frachtigall.de mit seinem Namen, seiner E-Mail und seinem Unternehmen registriert, gibt er ein Angebot auf Abschluss dieses Nutzungsvertrags ab.
  • (2.2) Vertragsschluss außerhalb der Frachtigall-Website: Sofern der Kunde sich nicht über Frachtigall-Website an den Anbieter zwecks Vertragsschlusses wendet, gelten die allgemeinen Regeln.

3. Art und Umfang der Leistung

(1) Der Anbieter stellt dem Kunden die Software in ihrer jeweils aktuellsten Version am Routerausgang des Rechenzentrums, in dem der Server mit der Software steht ("Übergabepunkt"), zur Nutzung bereit... Der Anbieter schuldet jedoch nicht die Herstellung und Aufrechterhaltung der Datenverbindung zwischen den IT-Systemen des Kunden und dem beschriebenen Übergabepunkt.

(2) Soweit die Software ausschließlich auf den Servern des Anbieters oder eines vom Anbieter beauftragten Dienstleisters abläuft, bedarf der Kunde keiner urheberrechtlichen Nutzungsrechte an der Software, und der Anbieter räumt auch keine solchen Rechte ein. Der Anbieter räumt dem Kunden aber für die Laufzeit des Vertrags das nicht-ausschließliche, nicht übertragbare und zeitlich auf die Dauer des Nutzungsvertrags beschränkte Recht ein...

(3) Für die Nutzung der Software werden dem Kunden je nach Vertrag eine begrenzte Anzahl von Benutzern sowie Schnittstellenzugänge zur Verfügung gestellt.

(4) Die Anzahl der Benutzer und Schnittstellenzugänge werden von den Parteien gesondert vereinbart.

(5) Der Anbieter ist nach eigenem Ermessen jederzeit berechtigt, den Zugang und die Nutzung des Kunden zu neuen Funktionalitäten der Software vom Abschluss einer gesonderten Vereinbarung und der Zahlung einer zusätzlichen Vergütung abhängig zu machen.

4. Verfügbarkeit der Software

(1) Der Anbieter unternimmt wirtschaftlich vertretbare Anstrengungen, um die Dienste (mit Ausnahme von Drittanwendungen) 24 Stunden am Tag, sieben Tage die Woche und mindestens 93,5 % des Monats ohne geplante Wartungsarbeiten zur Verfügung zu stellen.

(2) Weitere Ausnahmen bilden:

  • bei Unerreichbarkeit des Kunden...
  • im Falle einer wesentlichen Verletzung von Vertragsbedingungen durch den Kunden.
  • zur Abwehr von konkreten Gefahren für die Sicherheit und Integrität der Systeme, auch ohne Ankündigung.
  • bei unerwarteten Ausfällen des Hosting-Anbieters.
  • wenn der Anbieter an der Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten gehindert wird... aufgrund von Handlungen, Ereignissen, Unterlassungen oder Unfällen, die außerhalb der angemessenen Kontrolle des Anbieters liegen (z.B. Streiks, Naturkatastrophen, höhere Gewalt).

(3) Der Anbieter weist den Kunden darauf hin, dass Einschränkungen entstehen können, die außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegen...

(4) Der Kunde ist verpflichtet, Funktionsausfälle, -störungen oder -beeinträchtigungen der Software unverzüglich und so präzise wie möglich beim Anbieter anzuzeigen. Unterlässt der Kunde diese Mitwirkung, gilt § 536c BGB entsprechend.

5. Rechte zur Datenverarbeitung, Datensicherung

(1) Der Anbieter hält sich an die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen.

(2) Der Kunde räumt dem Anbieter für die Zwecke der Vertragsdurchführung das Recht ein, die vom Anbieter für den Kunden zu speichernden Daten vervielfältigen zu dürfen...

(3) Der Anbieter sichert die Daten des Kunden auf dem vom Anbieter verantworteten Server regelmäßig auf einem externen Backup-Server. Der Kunde kann diese Daten... jederzeit zu Sicherungszwecken überprüfen und ist verpflichtet, dies in regelmäßigen Abständen zu tun.

(4) Wenn und soweit der Kunde auf vom Anbieter technisch verantworteten IT-Systemen personenbezogene Daten Dritter verarbeitet, ist eine Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarung abzuschließen.

6. Support

(1) Die Lizenz gewährt dem Nutzer Zugang zum System neben anderen Nutzern ohne Anspruch auf Bevorzugung gegenüber anderen Nutzern.

(2) Dieser Lizenzvertrag berechtigt nicht zur Erteilung von Unterlizenzen oder zur Weitergabe der durch das System gewonnenen Daten - oder Nutzungsmöglichkeiten an Dritte... Die Software und deren Quellcode sind urheberrechtlich geschützt und stehen im ausschließlichen Eigentum der Anbieter sowie deren Lizenzgebern...

(3) Die Software kann Codes beinhalten, welche im geistigen Eigentum von Dritten stehen...

(4) Der Nutzer hat keinen Anspruch auf softwaretechnische laufende Beratung, auf Nachlieferung von Updates oder weiteren Datenträgern...

(5) Der Nutzer hat Frachtigall über jede für das Handels-, oder Gewerberegister relevante unternehmensbezogene Änderung seines Unternehmens unverzüglich nach Anmeldung der Änderung in Kenntnis zu setzen.

7. Vergütung

(1) Zahlungszeitraum und Höhe der Vergütung richten sich ebenso wie die Zahlungsweise nach dem jeweils gültigen Preisverzeichnis sowie individuellen Absprachen mit dem Kunden.

(2) Verzögert der Kunde die Zahlung einer fälligen Vergütung um mehr als vier Wochen, ist der Anbieter nach vorheriger Mahnung mit Fristsetzung und Ablauf der Frist zur Sperrung des Zugangs zur Software berechtigt...

(3) Nach Ablauf von drei Jahren nach Vertragsschluss erhöhen sich die Preise erstmalig um 5 %. Sodann werden die Preise nach Ablauf von jeweils drei weiteren Jahren um 5 % des vorigen Betrags erhöht.

(4) Die Vergütung sonstiger Leistungen richtet sich nach dem jeweils gültigen Preisverzeichnis des Anbieters.

8. Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde wird den Anbieter bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen in angemessenem Umfang unterstützen.

(2) Die ordnungsgemäße und regelmäßige Sicherung seiner Daten obliegt dem Kunden...

(3) Für die Nutzung der Software müssen, die sich aus der Produktbeschreibung ergebenden Systemvoraussetzungen, beim Kunden erfüllt sein. Der Kunde trägt hierfür selbst die Verantwortung.

(4) Soweit der Kunde dem Anbieter geschützte Inhalte überlässt... räumt er dem Anbieter sämtliche für die Durchführung der vertraglichen Vereinbarung erforderlichen Rechte ein...

(5) Der Kunde hat die ihm zur Verfügung gestellten Zugangsdaten geheim zu halten...

9. Gewährleistung

Es gelten grundsätzlich die gesetzlichen Regelungen zur Gewährleistung in Mietverträgen. Die §§ 536b BGB... 536c BGB... finden Anwendung. Die Anwendung des § 536a Abs. 2 BGB (Selbstbeseitigungsrecht des Mieters) ist jedoch ausgeschlossen. Ausgeschlossen ist auch die Anwendung von § 536a Abs. 1 BGB (Schadensersatzpflicht des Vermieters), soweit die Norm eine verschuldensunabhängige Haftung vorsieht.

10. Haftung und Schadensersatz

(1) Der Anbieter haftet für Schäden des Kunden, die durch den Anbieter oder ihm zurechenbare Personen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden...

(2) Kardinalpflichten sind solche vertraglichen Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen...

(3) Bei Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung – soweit der Schaden lediglich auf leichter Fahrlässigkeit beruht – beschränkt auf solche Schäden, mit deren Entstehung beim Einsatz der vertragsgegenständlichen Software typischerweise gerechnet werden muss.

(4) Im Übrigen ist die Haftung – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen.

(5) Resultieren Schäden des Kunden aus dem Verlust von Daten, so haftet der Anbieter hierfür nicht, soweit die Schäden durch eine regelmäßige und vollständige Sicherung aller relevanten Daten durch den Kunden vermieden worden wären...

11. Kundendaten und Freistellung von Ansprüchen Dritter

(1) Der Anbieter speichert als technischer Dienstleister Inhalte und Daten für den Kunden... Der Kunde verpflichtet sich gegenüber dem Anbieter, keine strafbaren oder sonst absolut oder im Verhältnis zu einzelnen Dritten rechtswidrigen Inhalte und Daten einzustellen...

(2) Der Kunde ist für sämtliche von ihm oder seinen Nutzern verwendeten Inhalte und verarbeiteten Daten sowie die hierfür etwa erforderlichen Rechtspositionen allein verantwortlich...

(3) Der Kunde verpflichtet sich in diesem Zusammenhang, den Anbieter von jeder Haftung und jeglichen Kosten... freizustellen, falls der Anbieter von Dritten... in Anspruch genommen wird...

(4) Darüberhinausgehende Schadensersatzansprüche des Anbieters bleiben unberührt.

12. Vertragslaufzeit und Beendigung des Vertrags

(1) Die Vertragslaufzeit richtet sich nach den im jeweils mitgelieferten Angebot aufgeführten Bedingungen. Soweit im mitgelieferten Angebot keine Vertragslaufzeit geregelt ist, gilt eine Mindestvertragslaufzeit von 12 (zwölf) Monaten.

(2) Nach Ablauf der Erst- oder Verlängerungslaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils drei Monate, sofern er nicht einen Monat vor Ablauf der Erst- oder Verlängerungslaufzeit ordentlich gekündigt wird.

(3) Die außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiden Parteien bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen vorbehalten...

(4) Kündigungserklärungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform...

(5) Nach Beendigung des Vertrags hat der Anbieter sämtliche vom Kunden überlassenen und sich noch im Besitz des Anbieters befindlichen Unterlagen sowie Datenträger... an den Kunden zurückzugeben und die beim Anbieter gespeicherten Daten zu löschen...

13. Vertraulichkeit

(1) Die Parteien sind verpflichtet, alle ihnen im Zusammenhang mit diesem Vertrag bekannt gewordenen... vertraulichen Informationen... dauerhaft geheim zu halten...

(2) Die Informationen sind dann keine vertraulichen Informationen im Sinne dieser Ziffer 13, wenn sie... allgemein bekannt sind oder ohne Verletzung der übernommenen Vertraulichkeitsverpflichtungen bekannt werden...

(3) Die Verpflichtungen nach dieser Ziffer 13 überdauern das Ende dieser Vereinbarung.

14. Übertragung der Rechte und Pflichten

Die Abtretung der Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Anbieters zulässig. Der Anbieter ist berechtigt, Dritte mit der Erfüllung der Pflichten aus diesem Vertrag zu betrauen.

15. Nebenabreden und Vertragsänderungen

Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform.

16. Rechtswahl

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz des Anbieters.